Tabellarische Übersichten Sozialversicherung


1. Rechengrößen in der Sozialversicherung 2022

 


West Monat

Jahr

Ost
Monat

Jahr

Beitragsbemessungsgrenze                 (Rentenversicherung)*

EUR
7.550

EUR 90.600

EUR
7.50

EUR 89.400

Beitragsbemessungsgrenze
(Knappschaft)*

EUR
9.300

EUR 111.600

EUR
9.200

EUR 110.400

Beitragsbemessungsgrenze                  (Arbeitslosenversicherung)*

EUR
7.550

EUR 90.600

EUR
7.450

EUR 89.400

Beitragsbemessungsgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)*

EUR
5.175

EUR 62.100

EUR
5.175

EUR 62.100

Versicherungspflichtgrenze
(Kranken- und Pflegeversicherung)**

EUR
5.775

EUR 69.300

EUR
5.775

EUR 69.300

Bezugsgröße in der Sozialversicherung***

EUR
3.535

EUR 42.420

EUR
3.465

EUR 41.580

Geringfügigkeitsgröße

EUR
538


EUR
538


Midi-Zone

EUR
538,01 bis 2.000


EUR
538,01 bis 2.000







         

* Hierbei handelt es sich um den Maximalbetrag, bis zu dem in der jeweiligen Sozialversicherung Beiträge erhoben werden dürfen. Der Einkommensanteil, der über diesem Grenzbetrag liegt, ist beitragsfrei.
** Eine private Krankenversicherung darf gewählt werden, wenn im vergangenen Jahr die Versicherungspflichtgrenze überschritten wurde und auch im aktuellen Kalenderjahr noch überschritten wird.
*** In der gesetzlichen Krankenversicherung ist diese Bezugsgröße beispielsweise Grundlage für die Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlage für freiwillige Mitglieder und das Mindestarbeitsentgelt. In der gesetzlichen Rentenversicherung stellt die Bezugsgröße die Grundlage für die Beitragsberechnung versicherungspflichtiger Selbstständiger dar.


2. Sozialabgaben     

                                                             

Versicherung



Arbeitgeberanteil
(Höchstbetrag)

Arbeitnehmeranteil
(Höchstbetrag)

Rentenversicherung

18,6%

9,3%

9,3%

Arbeitslosenversicherung

2,6%

1,3%

1,3%

Krankenversicherung
allgemeiner Beitragssatz

14,6%
+ x****

7,3%

7,3% + x

Krankenversicherung
ermäßigter Beitragssatz

14,0%
+ x****

7%

7% + x

Pflegeversicherung
für Beitragszahler mit Kind

3,4%

1,7%
(außer Sachsen)
1,2% nur Sachsen

1,7%
(außer Sachsen)
2,2% nur Sachsen

Pflegeversicherung für
Beitragszahler über
23 Jahre ohne Kind

3,4%
+ 0,6% für AN

1,7%

1,7%
+ 0,6%

             

**** 14,6 % paritätisch finanzierter Beitragssatz + zusätzlicher Beitragssatz von x %, der von den Arbeitnehmern allein zu tragen ist. Der Arbeitgeberbeitrag ist auf 7,3 % festgeschrieben.