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26.06.2019

LAG Köln: Eingliederung in Unternehmen und Betrieb als Indiz für Arbeitsverhältnis

Wenn ein Projektdienstleister bei üblicher Wochenarbeitszeit eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers in den Büroräumen des Unternehmens mit den vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Arbeitsmitteln tätig wird, ohne das es von betrieblichen Daueraufgaben abgrenzbare Projekte gibt, ist die Beschäftigung als Arbeitsverhältnis zu werten. Für die Annahme eines Arbeitsverhältnisses spricht ferner, eine persönliche Erbringung der Arbeit ohne eigene Mitarbeiter einzusetzen. Hierbei ist nicht maßgeblich, ob die Parteien selbst die subjektive Vorstellungen hatten, dass der Dienstleister eine selbständige Tätigkeit erbringt.

LAG Köln, Beschluss vom 08.05.2019, 9 Ta 31/19



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