Fachkanzlei für Arbeitsrecht

Auszeichnungen

JUVE-Handbuch
Die besten deutschen Wirtschaftskanzleien - Empfohlene Kanzlei für Arbeitsrecht 2023/2024

FOCUS
Top-Wirtschaftskanzlei 2019
Top-Rechtsanwälte 2023

Handelsblatt
Deutschlands beste Anwälte 2023

Best Lawyers
The Best Lawyers in Germany 2024

WirtschaftsWoche
Beste Anwaltskanzleien 2023 in dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht

Chambers
Europe Guide Rankings 2022
Employment in Germany Legal Rankings

brand eins
Beste Wirtschaftskanzleien 2023 im Bereich Arbeitsrecht

stern
Beste Anwaltskanzleien Deutschlands 2023 für Arbeitsrecht

who´s who legal
Leading private practice lawyers - Labour, Employment & Benefits 2024

Haufe Personalmagazin

Die 40 führenden HR-Köpfe 2023
Die führenden Köpfe in der Beratung

[mehr]


Aktuelle Vorträge und Seminare

04.03. - 08.03.2024
Grundlagen des Arbeits- und Betriebsverfassungsrechts
Haufe-Akademie


[mehr]

12.03. - 13.03.2024
Kongress Arbeitsrecht
GDA/AuA

[mehr]

18.04. - 19.04.2024
Kölner Tage Arbeitsrecht
Dr. Otto Schmidt Verlag

[mehr]


News


Zurück zur Übersicht

08.05.2019

LAG Hamm: Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist

Die wirksame Urlaubserteilung in der Kündigungsfrist ist bei unstreitig bestehendem Vergütungsanspruch auch dann gegeben, wenn die Zusage der Vergütung in der Freistellungserklärung nicht ausdrücklich wiederholt wird. Eine wirksame Urlaubserteilung ist zwar nur dann erfolgt, wenn der Arbeitgeber die Urlaubsvergütung entweder vor Antritt des Urlaubs zahlt oder vorbehaltlos zusagt. Dies erfordert aber nicht, dass in einer entsprechenden Erklärung nochmals ausdrücklich ausgeführt werden muss, dass dieser Zeitraum vergütet wird, wenn die Vergütung des Zeitraumes des Freistellung unstreitig ist, wie dieses im Fall der Freistellung bis zum Ablauf der Kündigungsfrist unter Anrechnung auf Urlaubsansprüche regelmäßig der Fall ist.

LAG Hamm, Urteil vom 08.05.2019, 5 Sa 12/19



Zurück zur Übersicht