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05.12.2023

BAG: Anrechnung des Urlaubsanspruchs aus dem alten Arbeitsverhältnis auf den Urlaubsanspruch gegen den neuen Arbeitgeber

Soweit ein Arbeitnehmer, wie vorliegend, einer anderweitigen Beschäftigung nachgeht, nachdem er sein ursprüngliches Arbeitsverhältnis gekündigt hat, stehen diesem aus beiden Arbeitsverhältnissen ungekürzte Urlaubsansprüche zu. Um jedoch eine doppelte Inanspruchnahme von Urlaubstagen zu vermeiden, ist analog § 11 Nr. 1 KSchG und § 615 S. 2 BGB eine kalenderjahresbezogene Anrechnung des von dem neuen Arbeitgeber erworbenen Urlaubsanspruchs auf dem Urlaubs- bzw. Urlaubsabgeltungsanspruch gegen den alten Arbeitgeber vorzunehmen.

Urteil des BAG vom 05.12.2023, Az. 9 AZR 230/22



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